Betriebshilfe

Von Landwirten für Landwirte – besonders im Bereich der Betriebshilfe wird deutlich, warum der Maschinenring sich als Selbsthilfeorganisation versteht.

Der Beruf des Landwirts ist kaum zu vergleichen mit denen von angestellten Arbeitnehmern. Landwirte, vor allem in viehhaltenden Betrieben, müssen 365 Tage im Jahr zu jeder Tages- und Nachtzeit einsatzbereit sein. Der Betrieb kann auch nicht einfach mal eben pausieren. Demensprechend bleibt besonders in Betrieben mit wenigen Arbeitskräften nur zu hoffen, dass Ausfälle durch Krankheit und Unfall oder andere Ereignisse ausbleiben. Landwirte haben zumeist nicht die Möglichkeit eine Auszeit zu nehmen und selten kündigen sich solche vorher an.

Um hier eine helfende oder gar rettende Hand zu reichen, bieten wir die soziale, landwirtschaftliche Betriebshilfe an. In der Not können Sie auf uns vertrauen, egal, ob:
• Krankheit
• Kur
• Reha
• Schwangerschaft, Geburt und Mutterschutz
• Todesfall
• Unfall


Gut vernetzt über u. a. unseren Landesverband steht uns hierbei das gesamte Netzwerk aller Maschinenringe und deren Betriebshelfern zur Seite.

Aufgaben des Betriebshelfers:
Betriebshelfer übernehmen zunächst alle täglichen Routinearbeiten, u. a. die Versorgung der Tieren und auch Unaufschiebbares, wie z. B. bestimmte Feldarbeiten.
Bei den Betriebshelfern setzen wir auf Personen, die über die entsprechenden Kenntnisse und Qualifikationen hierfür verfügen, damit eine Kommunikation auf Augenhöhe stattfinden kann. Zumeist sind diese selbst ausgebildete Landwirte.

 

Anspruch und Kostenübernahme:
Jeder Landwirt, der bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versichert ist, hat Anspruch auf soziale Betriebshilfe für einen der oben genannten Fälle. Zu beachten ist, dass ein entsprechendes Attest, beispielsweise vom Hausarzt, vorliegen und sofort bei der SVLFG gemeldet werden muss. Die Kosten, die durch den Betriebshelfer auf dem landwirtschaftlichen Betrieb entstehen, können von Berufsgenossenschaft, Alterskasse, Pflegekasse oder Krankenkasse übernommen werden. Ein großer Vorteil hierbei ist, dass Landwirte für die genehmigten Stunden nicht zunächst selber finanziell belastet werden, sondern wir für unsere Mitglieder die Abrechnung mit der SVLFG übernehmen. In welchem Umfang und über welche Zeit Kosten ganz oder teilweise übernommen werden, müssen Sie zuvor mit der SVLFG klären.

Kontaktdaten zur Antragsstellung:
SVLFG Hannover
Telefon: 0561 785-0
Fax: 0561 785-219007
Mail: BHH@svlfg.de